Seit Ende Februar 2026 sind erstmals seit 30 Jahren wieder Fälle der Newcastle-Krankheit (ND) bei kommerziellen Geflügelbeständen und Kleinhaltungen in Deutschland festgestellt worden.

Von den Ausbrüchen sind große Legehennen-, Puten- und Masthuhnbestände ebenso wie Kleinsthaltungen in Brandenburg und Bayern betroffen. Die bislang nachgewiesenen ND-Viren gehören zum Genotyp VII.1.1. Dieser Genotyp zirkuliert seit 2023 insbesondere in osteuropäischen Ländern. In einem ersten Ausbruchsbestand in Deutschland wurde beobachtet, dass ältere Mastputen, die bereits mehrfach mit herkömmlichem Lebendimpfstoff immunisiert worden waren, vor der Erkrankung geschützt waren. In Jungputen, die noch keine hinreichende aktive Immunität aufgebaut hatten, lief das Infektionsgeschehen zunächst langsam mit unspezifischer Symptomatik an. Nach ca. zehn Tagen kam es zu massiven Tierverlusten und typischen klinischen Erscheinungen, wie z.B. respiratorischen Veränderungen, Durchfall mit grünlich verfärbtem Kot und zum Teil auch zu zentralnervösen Erscheinungen. Diese verzögerte Ausprägung der klinischen Erscheinungen in teilimmunen Herden birgt eine besondere Gefahr der unerkannten Verschleppung des Virus. Es ist zu befürchten, dass es zu weiteren Ausbrüchen kommen wird. Tierärzte und Tierhalter sind aufgerufen, größte Wachsamkeit walten zu lassen. Auch in Kleinbeständen müssen Verdachtsmomente transparent kommuniziert werden, direkte wie indirekte Kontakte zwischen Tierbeständen sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren, und geeignete Schutzmaßnahmen zur Vermeidung möglicher Erregereinschleppungen sind zu ergreifen.

Neben verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen ist die Impfung eine zentrale Säule der ND-Seuchenkontrolle: In Deutschland gilt eine allgemeine ND-Impfpflicht für gehaltene Puten und Hühner. Dies umfasst alle Haltungsformen -kommerzielle, wie nicht-kommerzielle- vom ersten Huhn, bzw. der ersten Pute an. Die StIKo Vet geht im Moment davon aus, dass die bislang verwendeten Impfstoffe, die überwiegend auf Viren der Genotypen 2.II und 2.I beruhen, auch vor klinischer Erkrankung mit dem aktuell zirkulierenden Genotyp VII.1.1 schützen. Empfohlen wird eine zweistufige Impfung, bestehend aus einer mehrmaligen Grundimmunisierung mit einem Lebendimpfstoff über das Trinkwasser oder per Augentropfen gefolgt von einer Injektionsimpfung mit einem Inaktivatimpfstoff. In größeren Betrieben hat sich auch die Verabreichung der Lebendimpfstoffe mittels Grobspray-Anwendung bewährt. Alternativ zu dem Prime-Boost-Verfahren kommt auch eine mindestens vierteljährlich zu wiederholende Lebendimmunisierung zur Anwendung. Lebendimpfstoffe, die über das Trinkwasser verabreicht werden, dürfen auch an nicht-kommerzielle Halter abgegeben und von diesen in ihren Klein- oder Kleinstbeständen selbständig angewendet werden. Auch Kollegen und Kolleginnen, die nicht auf die Betreuung von Geflügelbeständen spezialisiert sind, werden angesichts der aktuellen Seuchensituation aufgerufen, ND-Impfstoffe für Klein- und Hobbyhalter von Hühnern und Puten verfügbar zu machen. Welche Möglichkeiten dafür zur Verfügung stehen, hat die StIKo Vet 2021 in einer ausführlichen Stellungnahme dargelegt. Zwar haben sich Anfang März 2026 etliche rechtliche Grundlagen verändert. Das Prinzip der Abgabe von ND-Impfstoffen, die über das Trinkwasser verabreicht werden können, an Hobbyhalter ist aber unverändert beibehalten worden. Eine aktuelle Liste in Deutschland zugelassener ND-Impfstoffe findet sich im Anhang dieser Meldung.

Die derzeitige Situation ist besorgniserregend. Die StIKo Vet rät Hühnerhaltern daher, zu überprüfen, wann ihre Vögel das letzte Mal gegen ND geimpft wurden und im Zweifelsfall Wiederholungsimpfungen anzusetzen, bzw. besonders auf die turnusgemäßen Impfungen zu achten. 

Quelle: https://stiko-vet.fli.de/de/aktuelles/einzelansicht/die-newcastle-disease-hat-deutschland-erreicht/