Am 10. Februar 2026 wurde in Rheinland-Pfalz bei einem aus der Russischen Föderation eingeführten jungen Hund eine Infektion mit dem Rabiesvirus (RABV) amtlich festgestellt und durch das Nationale Referenzlabor (NRL) bestätigt.

Laut vorgelegtem Impfpass war das Tier sowohl mittels Mikrochip gekennzeichnet als auch gegen Tollwut geimpft. Zudem war demnach die gemäß Vorgaben 30 Tage nach Impfung durchzuführende serologische Untersuchung des Antikörpertiters erfolgt. Ebenso wurde die anschließende dreimonatige Wartezeit vor der Verbringung in die EU eingehalten. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist jedoch davon auszugehen, dass die Eintragungen im Impfpass sowie in den begleitenden Dokumenten inkorrekt bzw. nicht authentisch waren.

Deutschland gilt seit 2008 offiziell als frei von klassischer, terrestrischer Tollwut durch das Rabiesvirus (RABV). Auch die epidemiologische Situation in der EU ist – mit Ausnahme von Rumänien – insgesamt günstig; die fuchsvermittelte Tollwut konnte in weiten Teilen erfolgreich eliminiert werden. Tollwutfälle bei importierten Heimtieren in der EU sind selten und stehen im Zusammenhang mit illegalen Tierverbringungen bzw. unzulässigen Importen.

Zwischen 2000 und 2025 wurden in Europa 31 Tollwutfälle bei illegal verbrachten Tieren registriert. In Deutschland trat zuletzt im Jahr 2021 ein Importfall auf, als ein aus der Türkei illegal verbrachter Hund in Bremen an Tollwut verendete.

Ohne Prävention ist Tollwut eine tödlich verlaufende Zoonose und unterliegt folglich einer strengen Überwachung. Insbesondere bei entsprechender klinischer Symptomatik und anamnestischen Hinweisen (z.B. Auslandsbezug, unklare Herkunft, Import) ist Tollwut stets als Differentialdiagnose in Betracht zu ziehen.

Neben der klassischen Tollwut werden bei Fledermäusen in Deutschland verschiedene Lyssaviren nachgewiesen, die ebenfalls eine Tollwuterkrankung verursachen können.

Quelle: https://www.fli.de/de/aktuelles/kurznachrichten/neues-einzelansicht/aktuelles-zur-tollwut-in-deutschland/